Reithallen-Ordnung
- Die Benutzung der Reithalle ist nur Vereinsmitgliedern mit
"Hallennutzung" gestattet - oder während des offiziellen Reitunterrichtes.
Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Vorstand
möglich.
- Das Parken ist mit und ohne Anhänger nur auf dem Vorplatz/Hof gestattet.
Der Vorplatz ist vor dem Verlassen abzuäppeln und generell sauber zu
hinterlassen - die "Äpfel" sind in die Schiebkarre zu entsorgen.
- Es dürfen keine Anhänger auf dem Seitenstreifen an der Straße geparkt
werden - unsere Zusage an den Besitzer.
- Das Reiten und die Benutzung der gesamten Reithalle außerhalb des
offiziellen Unterrichts erfolgt auf eigene Gefahr.
- Verursachte Schäden sind dem Vorstand sofort zu melden. Für die
Schäden kommt der Verursacher - Reiter oder Pferdebesitzer - auf.
- Die Anlage ist immer sauber zu halten und pferdegerechtes Verhalten ist
oberstes Gebot.
- Hunde sind auf der gesamten Anlage, inklusive Vorplatz an der Leine zu
führen.
- Den Anweisungen des Vorstandes bzw. der Reitlehrer ist auf dem gesamten
Gelände Folge zu leisten.
- Auf dem Gelände werden Fotos gemacht - wer nicht mit der
Veröffentlichung einverstanden ist, muss dieses vor der Nutzung anmelden.
Bahnregeln
- Das Betreten und Verlassen der Bahn ist durch lautes Rufen "Tür frei"
anzukündigen und darf erst durch Ausruf eines Mitreiters "Tür ist frei"
erfolgen.
- Das Auf- und Absitzen erfolgt in Abteilungen oder Gruppen auf der Mittellinie
der Bahn. Bei Einzelreitern in der Mitte eines Zirkels.
- Der Reiter, der aufder "linken Hand" des Pferdes reitet, hat Bahnrecht.
D.h. der auf der "rechten Hand" des Pferdes reitende muss ausweichen.
- Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel und Wechsellinie.
- Beim Schrittreiten, Halten und Führen des Pferdes ist der Hufschlag
ausreichend für Mitreiter freizuhalten. Nebeneinander reiten ist nicht
zulässig.
- Bei mehr als fünf Reitern in der Bahn wird auf einer Hand geritten, die durch
durch lautes und deutliches Rufen "Handwechsel bitte" gewechselt werden
kann.
- Longieren ist nur zulässig, wenn der allgemeine Reitbetrieb nicht gestört
wird. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn ein Reiter in der Bahn ist.
Ausnahmen bestehen nur dann, wenn sämtliche Reiter, die in der Bahn sind,
dem Longieren zustimmen. Sind ein oder mehrere Reiter in der Bahn, darf
nur ein Pferd longiert werden.
- Wird in der Reithalle Unterricht erteilt, so ist das Reiten für nicht Teilnehmer
des Unterrichts untersagt. Über die Teilnahme am Unterricht entscheidet der
Reitlehrer.
Springen in der Halle
- Nach der Nutzung sind die Hindernisse immer an den Ursprungsstandort
zurück zu bringen.
- Wenn außerhalb der im Hallenplan festgelegten Zeiten gesprungen werden
soll, ist das nur gestattet, wenn sämtliche Reiter, die in der Bahn sind, dem
Springen zustimmen.
- Wenn gesprungen wird und Reiter dazu kommen, müssen sie das Springen
eine halbe Stunde lang tolerieren - dann ist das Springen zu beenden.