Die Benutzung der Reitanlage ist nur Vereinsmitgliedern mit "Reitplatznutzung" gestattet. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Vorstand
möglich.
Das Parken ist mit und ohne Anhänger nur auf dem Vorplatz gestattet. Der Vorplatz ist vor dem Verlassen abzuäppeln - die "Äpfel" sind auf dem Acker gegenüber zu
entsorgen.
Das Reiten und die Benutzung der gesamten Reitanlage außerhalb des festgesetzten Unterrichts erfolgt auf eigene Gefahr.
Verursachte Schäden sind dem Vorstand sofort zu melden. Für die Schäden kommt der Verursacher - Reiter oder Pferdebesitzer - auf.
Die Anlage ist Immer sauer zu halten und pferdegerechtes Verhalten ist oberstes Gebot.
Hunde sind auf der gesamten Anlage, inklusive Vorplatz, an der Leine zu führen.
Den Anweisungen des Vorstandes bzw. der Reitlehrer ist auf dem gesamten Gelände Folge zu leisten.
Dressurplatz
Das Betreten und Verlassen der Bahn ist durch lautes Rufen "Tür frei" anzukündigen und darf erst durch Ausruf eines Mitleiters "Tür ist frei"erfolgen.
Das Auf- und Absitzen erfolgt in Abteilungen oder Gruppen auf der Mittellinie der Bahn. Bei Einzelreitern in der Mitte eines Zirkels.
Der Reiter, der auf der "linken Hand" des Pferdes reitet, hat Bahnrecht. D.h. der äug der "rechten Hand" des Pferdes reitende muss ausweichen.
Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel und Wechsellinie.
Beim Schrittreiten, Halten und Führen des Pferdes ist der Hufschlag ausreichend für Mitmieter freizuhalten. Nebeneinander reiten ist nicht zulässig.
Bei mehr als fünf Reitern in der Bahn wird auf einer Hand geritten, die durch laut und deutliches rufe von "Handwechsel bitte" gewechselt werden kann.
Longieren ist nur zulässig, wenn der allgemeine Reitbetrieb nicht gestört wird. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn ein Reiter in der Bahn ist. Ausnahmen
bestehen nur dann, wenn sämtliche Reiter, die in der Bahn sind dem Longieren zustimmen. Sind ein oder mehrere Reiter in der Bahn, darf nur ein Pferd longiert werden.
Wird auf dem Dressurplatz Unterricht erteilt, so ist das Reiten für nicht Teilnehmer des Unterrichts untersagt. Über die Teilnahme am Unterricht entscheidet der
Reitlehrer.
Springplatz
Nach der Nutzung sind die Hindernisse immer an den Ursprungsstandort zurück zu bauen.
Stangen und Planken müssen beim Verlassen des Platzes immer wieder hochgelegt werden.
Wird auf dem Springplatz Unterricht erteilt, so ist das Reiten für Nicht-Teilnehmer untersagt. Über Teilnahme entscheidet der Reitlehrer.
Trail- und Geländehindernisplatz
Auch auf diesen Plätzen sind die Richtlinien für den Umgang mit Pferden maßgebend.
Natürlich sind alle Sicherheitsvorschriften für Reiter und Pferd unbedingt einzuhalten.